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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen FITLO (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  2. Die vorliegenden AGB gelten für alle Dienstleistungen des Dienstleisters, insbesondere im Bereich der Beiratstätigkeit, Personalberatung und Lebensberatung. Sie gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Dienstleister und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

  3. Als Kunde im Sinne dieser AGB gelten alle Unternehmen oder Privatpersonen, die Leistungen des Dienstleisters in Anspruch nehmen. Der Dienstleister handelt als Erfüllungsgehilfe im Sinne des BGB, ist jedoch nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben.

 

§ 2 Leistungen des Dienstleisters

 Der Dienstleister bietet folgende Leistungen an:

 

  1. Beirat/Aufsichtsrat:

    • Beratung des Kunden in strategischen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Innovationsmanagement und Unternehmensführung.

    • Unterstützung bei der Identifikation von Risiken und der Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle.

    • Sparringspartner für die Geschäftsleitung, insbesondere bei Transformations- und Zukunftsstrategien.

  2. Personalberatung:

    • Suche und Direktansprache geeigneter Kandidaten für vakante Positionen.

    • Erstellung von Stellenprofilen und Präsentation von Kandidaten mit detaillierten Profilen.

    • Betreuung des Kunden und der Kandidaten bis zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

  3. Interim Management:

    • Begleitung von Unternehmen in herausfordernden Phasen, um Stabilität, Orientierung und klare Handlungsstrategien zu entwickeln.

    • Analyse und Optimierung von Strukturen, Prozessen und Ressourcen, um operative Effizienz und strategische Ziele zu erreichen.

    • Unterstützung bei der Umsetzung kritischer Projekte, der Bewältigung von Krisensituationen und der nachhaltigen Weiterentwicklung des Unternehmens.

Zusätzlich zu diesen Kernleistungen bietet der Dienstleister auf Anfrage individuelle Lösungen im Bereich der Weiterbildung an, die den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen.

§ 3 Leistungen bzw. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

 

  1. Für die Tätigkeit im Beirat/Aufsichtsrat: Alle relevanten Informationen unter der Einhaltung einer Geheimhaltungsvereinbarung bereitzustellen, die zur Erstellung fundierter strategischer Empfehlungen notwendig sind.

  2. Für die Personalberatung: Stellenprofile und Anforderungsmerkmale rechtzeitig bereitzustellen sowie den Dienstleister über Änderungen oder die Besetzung der Position schnellstmöglich zu informieren.

  3. Für das Interim Management: Relevante Informationen und unternehmerische Zielsetzungen offen und vollständig mitzuteilen, um eine effiziente und zielgerichtete Zusammenarbeit sicherzustellen.

§ 4 Honorar

  1. Beirat/Aufsichtsrat: Das Honorar für Tätigkeiten im Beirat oder Aufsichtsrat wird individuell vereinbart und richtet sich nach dem Umfang und der Dauer der Beratung. Rechnungen werden quartalsweise gestellt und sind innerhalb einer festgelegten Frist zu begleichen. Je nach Aufwand beträgt das Honorar im Normalfall zwischen 10.000 € und 150.000 € pro Jahr.

  2. Personalberatung: Das Honorar für die Personalberatung beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 % des vereinbarten Bruttojahreszieleinkommens des vermittelten Kandidaten. Die Kosten des Dienstleisters für Identifikation und Ansprache von Kandidaten, die Durchführung der Bewerberinterviews sowie die Präsentation der Kandidatenprofile und alle weiteren Kosten sind Bestandteil des Honorars. Wird innerhalb von 24 (vierundzwanzig) Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des Lebenslaufs des Kandidaten durch den Dienstleisters zwischen dem Kunden und diesem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung abgeschlossen, gleich für welche Position, entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters gegenüber dem Kunden. 
    ​Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch der Dienstleister vorgestellte Kandidat beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch des Dienstleisters auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die der Dienstleister den Kandidaten vorgestellt hat. Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten im Konzern oder sonst einem verbundenen Unternehmen des Kunden eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird. Das Honorar wird grundsätzlich in drei Raten fällig:

    • 1/3 bei Beauftragung,

    • 1/3 nach der ersten persönlichen Vorstellung eines Kandidaten,

    • 1/3 nach Vertragsabschluss.

  3. Interim Management: Die Honorare für Interim Management werden auf Basis individuell vereinbarter Tages- oder Pauschalsätze berechnet. Diese Vereinbarung erfolgt vor Beginn der Zusammenarbeit und wird schriftlich festgehalten. Die Kosten für Interim Management können in der Regel als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten mit seinem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt zu klären.

​​

§ 5 Gewährleistung

  1. Beirat/AufsichtsratWird individuell mit dem Kunden separat festgehalten.

  2. Personalberatung: Tritt der durch der Dienstleister vermittelte Kandidat von seinem Arbeitsvertrag zurück oder beendet er das Anstellungsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit, hat der Dienstleister ihre Dienstleistungen für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Nachbesetzung der erneut vakanten Position, ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung zu stellen. Da es sich um keinen Werksvertrag handelt, wird keine Garantie des Dienstleisters auf Erfolg gegeben.

  3. Interim Management: Es wird keine Garantie für den Erfolg bestimmter Maßnahmen oder Ergebnisse übernommen. Die Leistung besteht in der professionellen Durchführung der vereinbarten Aufgaben und in der Bereitstellung von Fachwissen, Erfahrung und Handlungsempfehlungen. Der Erfolg hängt von einer Vielzahl externer und unternehmensinterner Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Interim Managers liegen.

 

§ 6 Datenschutz

Der Dienstleister verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekanntwerdenden Informationen über den Dienstleister verpflichtet.


§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.

  2. Der Rechnungsausgleich ist innerhalb von 8 Tagen ohne Abzüge vorzunehmen, sofern nichts anderes verienbart wurde.

  3. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

§ 8 Haftung zur Besetzung

​Die Haftung des Dienstleisters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von sechs Monaten.

 

§ 9 Sonstige Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Inhalt davon unberührt.


§10 Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

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